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Für Gaszähler - NZR Service - Dienstleistungen für Energieversorger
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Vor-Ort-Dienstleistungen für Gaszähler

 

 

Die NZR Service GmbH führt im Auftrag der Energieversorgungsunternehmen den Zählerneusatz bei Erstinstallationen, den regelmäßigen Turnuswechsel nach Ablauf der Eichgültigkeit sowie den Ausbau von Gaszählern mit Abnahme der Gasinstallation nach DVGW TRGI G600 durch. Bei den neu verbauten Zählern findet im Anschluss zusätzlich eine Anlaufprüfung des Gerätes statt.

Bei kurzzeitigen Betriebsunterbrechungen, z.B. beim Gaszählerwechsel oder der Funktionsprüfung von Gasdruckregelgeräten, testen wir mit einem elektronischen Messgerät, ob alle Leitungsöffnungen geschlossen sind. Weiterhin führt die NZR Service GmbH auch den Aus- und Einbau der Zähler im Rahmen der Befund- bzw. Stichprobenprüfung durch.

 

Vor-Ort Eichung von Mengenumwertern*

Die Zusammensetzung von Erdgasen variiert je nach Herkunftsland beträchtlich. Daraus resultieren unterschiedliche Brennwerte der Gase. Alle Gaszähler, ob volumetrische (Balgen-, Drehkolbengaszähler) oder Strömungsgaszähler (Turbinenrad-, Wirbel-, Ultraschall-, Wirkdruck- oder Coriolisgaszähler) messen das Volumen des Gases im Betriebszustand. Der Mengenumwerter rechnet das von einem Gaszähler gemessene Volumen im Betriebszustand auf ein Volumen im Normzustand nach DIN EN 1343 um.

Die korrekte Funktion des Mengenumwerters kann nur durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werden. Wird die Messrichtigkeit des Mengenumwerters innerhalb der Eichfehlergrenzen durch mindestens einmal jährlich von einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einer Eichbehörde durchgeführte Nachprüfungen am Betriebspunkt bestätigt und im Datenbuch des Mengenumwerters bescheinigt, verlängert sich die Gültigkeitsdauer um jeweils ein Jahr. Grundsätzlich ist die Eichung von Mengenumwertern 5 Jahre gültig. Mit der NZR haben Sie einen kompetenten Partner zur Hand, der über ein langjähriges Know-how verfügt, diese Arbeiten vor Ort durchzuführen.

 

Gasdruckregelgeräte und Gashausanschlüsse

Die Funktionsprüfung der Gasdruckregelgeräte findet gemäß dem DVGW Arbeitsblatt G459/II, Punkt 7.2 im eingebauten Zustand statt. Bei Nichtbestehen oder Nichterfüllen der Funktionsprüfung wird das Gerät getauscht und ein neues Gerät verbaut und wieder in Betrieb genommen. Die Außer- und Inbetriebnahme der dem Gasdruckregler nachgeschalteten Gasinstallation sowie der Geräte entsprechen den technischen Regeln und Vorgaben.

 

Hausanschlusskontrolle

Im Auftrag der Netzbetreiber führt die NZR auch Gashausanschlusskontrollen durch. Bei der Hausanschlussprüfung wird mit einem elektronischen Gasmessgerät (Gasspüren über optionalen Handsensor für Kleinstleckagen) die Dichtheit aller Bauteile und der ordnungsgemäße Zustand geprüft. Dazu gehört ebenso die Prüfung der Hauseinführung, der Rohrbefestigung sowie der Hinweisschilder auf Vorhandensein und zutreffend. Des Weiteren findet eine Inaugenscheinnahme der im Anschlussraum befindlichen Gasleitungsteile statt. Die Gashausanschlussüberprüfung wird in einem Turnus von 12 Jahren und häufig in Verbindung mit dem Turnuswechsel eines Gaszähler durchgeführt.

 

*Nicht in allen Bundesländern durchführbar. Bitte sprechen Sie uns an.